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Up- und Downscaling: Was bedeutet es?

Der größte Teil des regulären Fernsehprogramms (derzeit ca. 50 - 60 Prozent), das die Privatsender derzeit ausstrahlen, liegt noch in 4:3 vor, also in normaler PAL-Auflösung (720x576 Bildpunkte). Zum Teil wird auch noch in dieser Auflösung produziert. Daher muss das 4:3 Signal vor der Übertragung über die HD-Kanäle in Echtzeit aufgearbeitet werden – beim Upscaling in das sogenannte Pillarbox-Format.

 

4:3 PAL-Auflösung 720x576 vor dem Upscaling



4:3 PAL-Auflösung nach dem Upscaling auf 1080i (1920x1080) im Pillarbox-Format.


Auf dem ersten Bild sehen Sie das normale PAL-Bild ohne Anpassung bzw. Umrechnung, die blaue Fläche im Bild stellt exemplarisch die gesendete HD-Auflösung 1080i dar. Das Original PAL-Bild ist aufgrund seiner Auflösung viel zu klein, und ohne Umrechnung (Upscaling) würden oben/unten und rechts/links große Ränder entstehen. Das ist natürlich so nicht gewollt, daher wird das Sendematerial vor der Ausstrahlung in Echtzeit in das 1080i-Format gewandelt. Das Resultat können Sie auf dem zweiten dargestellten Bild sehen. Das gewandelte PAL-Signal passt nun fast bildschirmfüllend in den Bildschirm bzw. in die Auflösung. Leider, und das ist ein kleiner Wermutstropfen, bleiben rechts und links weiterhin schwarze Balken bestehen, genannt Pillarbox. Diesen Effekt kennen Sie bestimmt bereits von Ihrem 16:9-Bildschirm bei normalen 4:3 Fernsehübertragungen, wenn Sie keinen Zoom benutzen. Möchten Sie das Bild nun bildschirmfüllend darstellen, müssen Sie das Bild über die Fernbedienung vergrößern (zoomen). Das Resultat ist oft ein in die Breite gezogenes Bild oder es fehlen oben und unten Bildinhalte. Nun werden Sie sich fragen – super, und was nutzt mir dann HDTV? Sie haben recht - in diesem Fall nicht viel, verliert das hochgerechnete HD-Bild doch spätestens beim Einsatz einer Zoomfunktion zusehends an Qualität. Aber – und das gilt es zu bedenken – dies ist der Preis der Umstellung von PAL auf HDTV, und es ist ja auch keiner gezwungen, die Zoomfunktion einzusetzen. Solange 4:3 Material in PAL-Auflösung noch gesendet wird, solange müssen alle mit diesem Phänomen leben. Dass Sendematerial, das in HD-Auflösung vorliegt, wird natürlich ohne „Upscaling“ übertragen und dann verschwinden auch die Balken rechts und links. Spielfilme, die noch in SD-Auflösung vorliegen, werden auch auf den SD-Sendern meistens im anamorphen PAL-Format übertragen. Für das Upscaling auf den HD-Sendern bedeutet dies, das Bild ist rechts und links nicht mehr mit Balken versehen, denn das anamorphe PAL SD-Format ist ein 16:9-Format und kann bildschirmfüllend auf 1920x1080 (1080i) upgescaled werden. Bei Spielfilmen, die meistens im 2,35:1 Format für das Kino gedreht werden, bleibt allerdings auch bei HDTV oben und unten ein schwarzer Balken bestehen, das gilt im Übrigen auch für Filme auf Blu-ray. Nur beim 1,78:1 Format, und zum Teil auch beim 1:85:1 Format, verschwinden alle Balken und das Bild wird demzufolge bildschirmfüllend dargestellt – siehe nachfolgende Abbildung mit den Ziffern 1, 2 und 3.

Bei ARD HD und ZDF HD hingegen wird nicht nur von PAL upgescaled, sondern auch von 1920x1080 downgescaled, weil meist Filme in dieser Auflösung vorliegen. Das Funktionsprinzip ist das gleiche, wie zuvor bei den Privaten beschrieben, nur eben umgedreht. Da die Öffentlich-Rechtlichen in 720p senden, müssen demzufolge eben auch alle Übertragungen in eine Auslösung von 1280x720 umgerechnet werden. Die Studioausstattung der Öffentlich-Rechtlichen ist auf 720p ausgelegt, so sind auch alle eingesetzten Kameras, z. B. in den Nachrichtenstudios, fast ausschließlich 720p Kameras. Außenkameras hingegen sind oft auch in der Lage in 1080i/p aufzuzeichnen.



Bezeichung Nummer 1 stellt das 2,35:1 Format dar, Nummer 2 das 1,85:1 Format und Nummer 3 das 1,78:1 Format. Die Linien entsprechen der Größe der schwarzen Balken im 4:3 Format, wie sie sie vom Fernseher her kennen. Bei HDTV-Übertragungen werden die Balken kleiner oder verschwinden komplett. Nur bei Filmen im 2.35:1 Format bleiben auch bei HDTV schwarze Balken oben und unten bestehen. Liegen echte HD-Aufnahmen vor, also die bereits in HD-Auflösung gedreht wurden oder in HD-Auflösung vom 35-mm-Film abgetastet wurden, ist bei der Auflösung keine Umrechnung notwendig.